Energie- und Wasserwirtschaft lehnen Offenlegung v

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8 Jahre 5 Monate her #140 von Kralemann
30. Oktober 2015
Geodaten: Energie- und Wasserwirtschaft lehnen Offenlegung von Infrastrukturdaten ab

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) einschließlich der Vertreter der Länder haben der Energie- und Wasserwirtschaft einen Entwurf für Handlungsempfehlungen zum Vollzug der INSPIRE-Richtlinie vorgelegt. Erwartet wird, dass die Daten der kritischen Infrastrukturen als "Geodaten" für den Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur liefern und veröffentlicht werden. Die Verbände BDEW, DVGW und VDE-FNN haben sich kritisch gegenüber der GDI-DE positioniert. Es wurde mit der GDI-DE vereinbart, eine gemeinsame Vorgehensweise zu entwickeln. Bis dahin sollten keine weiteren Daten geliefert werden.
Die Energie- und Wasserwirtschaft lehnt einen Zwang zur Datenlieferung und eine Veröffentlichung im Internet von Informationen nach in der EU-Verordnung 1253/2013 angegeben Datenspezifikation zu kritischen Infrastrukturen aus Sicherheitsgründen ab. Auch das Bundesinnenministerium beurteilt die Datenlieferung kritisch.

Die Verbände BDEW, DVGW und VDE-FNN haben der GDI-DE vorgeschlagen, analog zu anderen europäischen Ländern vorzugehen und unter Einbeziehung der Sicherheitsaspekte reduzierte Metadaten (Name, Anschrift des Unternehmens) mit einer sicheren und wirtschaftlich vertretbaren Datenübertragen an Behörden zu übermitteln. Weiterhin sollen die Durchführung von Rückfragen und Auskünften zu kritischen Infrastrukturen Energie und Wasser/Abwasser durch die Unternehmen nach DVGW GW 118 und VDE-AR-N 4203 durchgeführt werden.

Die Verbände BDEW, DVGW und VDE-FFN haben den Entwurf der GDI-DE geprüft und fordern vor dem realen Hintergrund einer möglichen Gefährdung der Bevölkerung insbesondere eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie in der geplanten GDI- DE-Handlungsempfehlung:
eine Ausnahme für die Datenlieferung in den GDI-DE-Handlungsempfehlungen für die Bereiche der kritischen Infrastrukturen Energie und Wasser/Abwasser,
Überprüfung der unverbindlichen Inhalte der EU-Datenspezifikation hinsichtlich Sicherheit,
die Einbeziehung der Sicherheitskriterien in den GDI-DE-Handlungsempfehlungen, diese sollten den physischen sowie den IT-Schutz kritischer Infrastrukturen berücksichtigen,
keine Lieferung von Daten, die analog vorliegen nach Vorgabe der INSPIRE-Richtlinie und Ergänzung in der geplanten GDI-DE-Handlungsempfehlung, d.h. kein Zwang zur Digitalisierung sowie eine Ausnahme für KMU.

Im Rahmen der Sitzung der Bund-Länder-Verbände-Arbeitsgruppe (BLV-AG) "Ver- und Entsorgungsunternehmen und INSPIRE" wurde am 7. Oktober 2015 in Hannover mit der GDI-DE und den Ländern vereinbart, in einem Schreiben die Infrastrukturbetreiber über das gemeinsame Vorgehen GDI-DE-Verbände zur weiteren Vorgehensweise zu informieren. Bis die Klärung der offenen Fragen erfolgt ist, sollten keine weiteren Daten gemeldet werden.

Der BDEW wird die Mitgliedsunternehmen über die weitere Entwicklung informieren.

Martina Kralemann
Netze Duisburg GmbH
Bungertstr. 27
47053 Duisburg

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8 Jahre 5 Monate her #141 von Fruehwirth
Wir hatten genau die gleiche Situation in Österreich vor rund 2 Jahren.
Nach ein paar Besprechungen mit Vertreter des Ministeriums sowie unter Beiziehung von Rechtsexperten ist dann aber eine wie wir es nennen "typische österreichische Lösung" herausgekommen. D.h. der Verband schlussendlich zu einer "Minimalumsetzung" zugestimmt.
Ich bin mal neugierig wie sich das in DE entwickelt.

Wolfgang Frühwirth
Webmaster, Leiter Netzdatenmanagement
Netz Burgenland
+43 5 7790 1314

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